Voraussetzungen Erdbaumaschinenführer
Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen oder Instandhalten einer Erdbaumaschine nur Versicherte beschäftigen,
1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die körperlich und geistig geeignet sind,
3. die im Führen oder Instandhalten unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben
4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Der Unternehmer muss Erdbaumaschinenführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen.
Die Vorschrift lässt den Einsatz jüngerer Personen als 18 Jahre zu Ausbildungszwecken unter Anleitung und ständiger Aufsicht durch erfahrene Personen zu.
Die körperliche Eignung "kann" durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden.
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:
-das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
-die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.